Stand: 14. September 2026
HausCheck erhebt keine personenbezogenen Daten, verlangt kein Benutzerkonto und überträgt keine Gebäude- oder Nutzungsdaten an den Entwickler oder an Dritte. Alles, was du einträgst, bleibt auf deinem Gerät. Die App hat keinen eigenen Server.
InfinityAkhi, Yusuf Fuat Sarac
Kontakt: yusuf.fuat.sarac@gmail.com
Die vollständige Anbieterkennzeichnung findest du im
Impressum.
Du kannst in der App Angaben zu deinen Gebäuden und Anlagen speichern: Name des Gebäudes, Bundesland, Nutzungsart (selbst genutzt, vermietet, gewerblich oder öffentlich), Zahl der Wohneinheiten, Bezeichnung und Art der Anlage (Heizung, Trinkwasseranlage, Aufzug, Öltank, Blitzschutz, Elektroanlage, Rückstausicherung), Monat und Jahr der Inbetriebnahme, technische Eigenschaften wie Brennstoff, Nennwärmeleistung, Tankvolumen oder Blitzschutzklasse, dokumentierte Prüfungen und Notizen.
Diese Daten werden ausschließlich lokal auf deinem Gerät gespeichert, in einer app-privaten Datenbank. Andere Apps haben darauf keinen Zugriff. Der Entwickler hat darauf keinen Zugriff. Es gibt keinen Server, auf den diese Daten übertragen werden.
Zu jeder Frist zeigt die App die Rechtsgrundlage und einen Link auf den amtlichen Text. Tippst du einen solchen Link an, öffnet dein Browser die Seite des jeweiligen Anbieters, zum Beispiel gesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz), bundesgerichtshof.de, bauministerkonferenz.de oder vde.com. Damit verlässt du die App. Der jeweilige Anbieter erhält dabei die üblichen Verbindungsdaten, etwa deine IP-Adresse und den Zeitpunkt des Aufrufs; es gilt dessen Datenschutzerklärung. Deine in HausCheck gespeicherten Angaben werden dabei nicht übertragen.
HausCheck Pro ist ein Abonnement und wird ausschließlich über Google Play abgewickelt (Produkte hauscheck_pro_monthly und hauscheck_pro_yearly). Das Abo verlängert sich automatisch und ist jederzeit in den Abo-Einstellungen von Google Play kündbar. Google verarbeitet dabei die für Zahlung und Verwaltung nötigen Daten als eigenständiger Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung von Google. Der Entwickler erhält keine Zahlungsdaten, sondern nur die Information, ob ein gültiges Abo vorliegt, und auch diese wird nur auf dem Gerät ausgewertet.
Wenn du den CSV-Export nutzt, erzeugt die App eine Datei mit deinen Gebäude-, Anlagen- und Prüfdaten im App-Zwischenspeicher und übergibt sie an eine von dir gewählte App, zum Beispiel E-Mail oder Messenger. Diese Weitergabe löst du selbst aus; ohne dein Zutun verlässt keine Datei das Gerät.
Wenn du in den Android-Einstellungen die Google-Datensicherung aktiviert hast, kann Android die App-Daten in dein Google-Konto sichern und auf einem neuen Gerät wiederherstellen. Das ist eine Funktion des Betriebssystems, nicht der App. Ob sie aktiv ist, entscheidest du in den Android-Einstellungen.
Die App enthält keine Werbung, keine Werbe-IDs, keine Analyse- oder Tracking-Bausteine und kein Crash-Reporting.
Jede Anlage und jedes Gebäude kann in der App gelöscht werden; die zugehörigen Erinnerungen und Protokolleinträge werden dabei mit entfernt. Deinstallierst du die App, werden alle lokal gespeicherten Daten mit gelöscht. Da beim Entwickler keine Daten liegen, ist eine Löschanfrage an ihn nicht nötig.
Dir stehen nach der Datenschutz-Grundverordnung Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu, sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Da der Entwickler keine personenbezogenen Daten von dir verarbeitet, laufen Auskunfts- und Löschanfragen an ihn ins Leere; die Kontrolle über deine Daten liegt vollständig bei dir auf dem Gerät.
HausCheck bietet eine unverbindliche Übersicht über Prüf- und Wartungsfristen auf Grundlage der jeweils verlinkten amtlichen Rechtsquellen (Stand: September 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Die App ist ein privates Angebot und steht mit keiner Behörde in Verbindung. Viele Pflichten hängen vom Bundesland, von der Gemeinde und von den Eigenschaften der konkreten Anlage ab und können sich kurzfristig ändern; verbindlich sind allein der jeweils geltende Gesetzes- beziehungsweise Verordnungstext und die Bescheide der zuständigen Behörden, etwa der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Ändert sich der Funktionsumfang der App, wird diese Erklärung angepasst. Maßgeblich ist die hier veröffentlichte Fassung.